Muss ich für Musik von CD bei Veröffentlichung im Netz GEMA zahlen?
Dazu Erhard Schwenk am 19.12.01:
> Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob und bei wem eventuelle Rechte > am Inhalt der CD liegen. Die kann zunächst mal der Komponist, der > Bearbeiter/Arrangeur oder der Interpret haben - sie können aber > teilweise abgetreten sein, z.B. an die Plattenfirma. > > Für Werke aus Deutschland tritt in der Regel die GEMA auf den Plan, > die als Verwertungsgesellschaft stellvertretend für Komponisten und > Interpreten - sofern diese Mitglied sind - vertritt. Im "Normalfall" > wirst Du Dich also an diese wenden müssen. > > Für das Zur-Verfügung-Stellen GEMA-geschützter Werke im WWW gibt's > passende Tarife. Die Tarife sind auf > > http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/information/online_tarife.shtml > > nachzulesen. interessant dürfte der Teil VR-W1 sein: > > http://www.gema.de/kunden/direktion_industrie/tarife/vr_w1_tarif.shtml > > Leider ist das Ganze von den Gebührensätzen her aus meiner Sicht > ziemlich überzogen, speziell wenn es um private oder als Non-Profit- > Organisation (Verein, Verband) betriebene Websites geht. > Beispielsweise wird als Mindestsatz je Werk für private Websites ein > Betrag von EUR 25 pro Jahr angesetzt - unabhängig von der Länge und > bis maximal 2000 Page Impressions mit Musiknutzung pro Monat. Das ist > bereits ein vielfaches der üblichen jährlichen Betriebskosten für eine > solche Homepage, die für wenige DM im Jahr bei Billig-Hostern > anzumieten ist und in der Regel in der Freizeit gepflegt wird :-(.